Staatlich verordnete medizinsche Eingriffe

Geschätzte Mitglieder der BBV+

Nachstehende Info und Bitte ging am 22.2.18 an Herrn Roger Köppel, Chefredaktor der WELTWOCHE.

Der ihm ebenfalls zugestellte Vorschlag eines Leserbriefes (Beilage) wurde auch den beiden Zeitungen DER BUND und Berner Zeitung zugestellt und ist im heutigen BUND vom 26.2.18 bereits veröffentlicht worden.

Sehr geehrter Herr Köppel

Einmal mehr verpassen Herr BR Berset und sein BAG der Ärzteschaft eine staatliche Vorschrift in Form vorgebener medizinischer Eingriffe, die nur noch ambulant und nicht mehr stationär vorgenommen werden dürfen. Das darf nicht unwidersprochen bleiben:

Der Entscheid „ambulant vor stationär“ des EDI ist höchst problematisch. Ob ein Eingriff stationär oder ambulant durchgeführt werden soll, ist nicht primär vom Eingriff abhängig, sondern vor allem vom Patienten und dessen Gesundheitszustand. Wirtschaftliche Überlegungen sind der medizinischen Indikation vollständig unterzuordnen. Über die medizinische Indikation entscheiden die behandelnden Ärzte im Einzelfall. Völlig unangebracht ist die Einmischung eines Versicherers oder gar der Politik in die medizinische Indikation. Diese haben sich aus ethischen und haftpflichtrechtlichen Gründen jeder Einmischung oder Einflussnahme zu enthalten. Sie können für Vorgaben und Vorschriften weder Verantwortung, Sorgfaltspflicht noch Haftung übernehmen. Essentiell ist dabei die Rangfolge von „wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich“. Stünde „wirtschaftlich“ zuvorderst, würde dies bedeuten, keine oder eine rudimentäre Behandlung bzw. automatisch „ambulant vor stationär“. Dem Wirtschaftlichkeitskriterium kommt jedoch immer die letzte Rangfolge zu. Zuvorderst steht die medizinische Indikation, dann die Wirksamkeit, dann die Zweckmässigkeit und erst zuletzt die Wirtschaftlichkeit. Nur bei Behandlungen gleichwertiger medizinischer Indikation, gleichwertiger Wirksamkeit und gleichwertiger Zweckmässigkeit kommt das Wirtschaftlichkeitskriterium zum Zug. Dieses muss gemäss Art. 56 zudem erst noch das Interesse des Versicherten berücksichtigen.

Ich habe in obenstehender Angelegenheit einen griffigen Leserbrief verfasst, den ich Sie bitte, in Ihrer Weltwoche zu veröffentlichen.

Für Ihre Unterstützung gegen sinnlose staatliche Interventionen bin ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Annasohn
Generalsekretär BBV+

Wo bleibt das Wohl des Patienten

Kategorien

Kontakt

BBV+ (Berner Belegärzte-Vereinigung+)

Salvisbergstrasse 4

3006 Bern

 

Jean-François Andrey, MHA
Generalsekretär BBV+

jeanfrancoisandrey@bbvplus.ch

Seiten

Get In Touch

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, senden Sie uns eine Nachricht.

anmelden

© 2023 BBV+. Alle Rechte vorbehalten.