Gemäss Medienmitteilung vom 13. März 2019 (beiliegend) legt die Lindenhofgruppe gegen den Entscheid der Kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), wonach sie keine hochspezialisierten Eingriffe bei der Bauchspeicheldrüse mehr durchführen darf, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Hingegen verzichtet die Lindenhofgruppe aus freien Stücken auf hochspezialisierte Eingriffe an der Leber.